Home Berufspolitik Hinweis: Zuständigkeitsveränderung bei Kindergeldbearbeitungen und -zahlungen ab Dezember 2020 – Datenabgleich erforderlich

Hinweis: Zuständigkeitsveränderung bei Kindergeldbearbeitungen und -zahlungen ab Dezember 2020 – Datenabgleich erforderlich

by Marta Kuras-Lupp

Kindergeldbearbeitungen und -zahlungen erfolgen bislang durch die Landesfamilienkasse beim NLBV. Ab Dezember 2020 werden diese Angelegenheiten auf die Familienkasse der Agentur für Arbeit übertragen. Damit eine nahtlose Weiterbearbeitung durch die Agentur für Arbeit erfolgen kann, werden die betroffenen Kolleginnen und Kollegen postalisch aufgefordert zu prüfen, ob ihre Daten beim NLBV weiterhin aktuell sind. Da die Daten zum Kindergeld auch für die kinderbezogenen Leistungen der Bezüge entscheidend sind, ist ein Datenabgleich zwingend erforderlich, damit es zu keinen Verzögerungen kommt.

Sofern Sie noch keine Benachrichtigung an die Privat- oder Dienstadresse erhalten haben, nutzen Sie bitte zügig folgenden Link zum Datenabgleich: https://www.nlbv.niedersachsen.de/download/157083

Siehen Sie auch das Merkblatt zu den Änderungen: Informationsblatt

 

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