Nichtgewährung von Anrechnungsstunden für Funktionsaufgaben ist verfassungswidrig – Philologenverband gibt Rechtsschutz
In dem von uns in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten kommt der renommierte Verwaltungs- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Battis zu einem eindeutigen Ergebnis: Lehrkräfte in A 13 und in A 14 und entsprechende Tarifbeschäftigte, die an den Gymnasien Funktionsaufgaben erfüllen – Fachobleute, Sammlungsleiter, Organisation des Ganztags, Vertretungsplan u.v.m – haben einen Rechtsanspruch auf Anrechnungsstunden. Doch die Realität in unseren Schulen sieht anders aus: Für diese umfangreichen Aufgaben gibt es keinen angemessenen bzw. meist gar keinen zeitlichen Ausgleich, was zu einer auch aus diesem Grund rechtswidrig hohen Arbeitszeit der Betroffenen führt.
Nachdem alle Gespräche mit den politisch Verantwortlichen ohne Erfolg geblieben sind, geben wir unseren Mitgliedern jetzt die Möglichkeit, im Rechtsschutz des Philologenverbandes zu klagen. Wie schon bei unserem erfolgreichen Prozess gegen die Erhöhung unserer Unterrichtsverpflichtung wird auch bei dieser Klage Prof. Dr. Battis die anwaltliche Vertretung persönlich übernehmen.
Informationen zum weiteren Vorgehen und einen Vordruck für Lehrkräfte in A 13 und in A 14 bzw. entsprechende Angestellte, die von der Möglichkeit der Klage in unserem Rechtsschutz Gebrauch machen wollen, finden Sie, wenn Sie sich als Mitglied einloggen.