Home Berufspolitik PhVN lehnt Verordnungsentwurf zur Arbeitszeiterhöhung vehement ab

PhVN lehnt Verordnungsentwurf zur Arbeitszeiterhöhung vehement ab

by p520121

Juristische Schritte werden vorbereitet
Der Philologenverband hat in seiner Stellungnahme im Rahmen der Anhörung die "Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten und Beamtinnen an öffentlichen Schulen", die die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Gymnasiallehrer, die Kürzung der Leitungszeit für Gymnasialschulleiter sowie die Streichung der zugesagten Wiederherstellung der früheren Altersermäßigung beinhaltet, ohne Wenn und Aber abgelehnt und die Landesregierung aufgefordert, den Änderungsentwurf zurückzuziehen.

Gleichzeitig bereitet der PhVN rechtlich belastbare Argumentationsschwerpunkte für ein gerichtliches Verfahren gegen die geplante ArbZVO-Schule vor.

Juristische Schritte werden vorbereitet
Der Philologenverband hat in seiner Stellungnahme im Rahmen der Anhörung die “Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über die Arbeitszeit der Beamten und Beamtinnen an öffentlichen Schulen”, die die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Gymnasiallehrer, die Kürzung der Leitungszeit für Gymnasialschulleiter sowsie die Streichung der zugesagten Wiederherstellung der früheren Altersermäßigung beinhaltet, ohne Wenn und Aber abgelehnt und die Landesregierung aufgefordert, den Änderungsentwurf zurückzuziehen:

  • Wir lehnen die Erhöhung Unterrichtsverpflichtung der Lehrkräfte an Gymnasien von 23,5 auf 24,5 Pflichtwochenstunden ab!
  • Wir lehnen die Streichung der Altersermäßigung von Lehrkräften ab dem 55. Lebensjahr um eine Stunde und von Lehrkräften ab dem 60. Lebensjahr um eine zweite Stunde ab!
  • Wir lehnen die Kürzung der Leitungszeit für Schulleiter an den Gymnasien ab, die deren Unterrichtsverpflichtung erhöht und eine weitere unverständliche Maßnahme zum Nachteil der Amtsinhaber und deren Aufgabenerfüllung darstellt!

Die plumpe Begründung dieser Maßnahmen in der Begründung ist erschreckend: Die Landesregierung braucht das Geld für ihre politischen Pläne!

Der Philologenverband wird daher für den Fall, dass die Landesregierung diese Pläne nicht zurückzieht und die vorliegende Verordnung unverändert (voraussichtlich nicht vor Mai/Juni 2014) verkündet wird und damit zum 1. August 2014 in Kraft tritt, seinen Mitgliedern, die klagen wollen, Rechtsschutz gewähren entsprechend unserem Grundsatz:

Wir sichern Ihre Rechte!


Stellungnahme des PhVN zum Entwurf der Arbeitszeitverordnung

Entwurf der neuen Arbeitszeitverordnung

Begründung des MK für den Entwurf der neuen Arbeitszeitverordnung

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