Von Astrid Thielecke
Unsere Schülerinnen und Schüler wachsen in einer Gesellschaft auf, in der die ständige Abrufbarkeit von Informationen und die Vernetzung der Kommunikationswege selbstverständlich sind. Die Vorbildfunktion von Lehrkräften im verantwortungsvollen Umgang mit den Möglichkeiten der „neuen Medien“ kann nur greifen, wenn auch Lehrkräfte alltäglich mit diesen Medien umgehen und sie dort selbstverständlich verwenden, wo sie eine Bereicherung, Hilfe und Zeitersparnis sind, aber eben nicht verwenden, wo sie nur Spielerei oder vermeintliche Motivation sind.
Um das überall möglich zu machen, hat die Bundesregierung den DigitalPakt Schule beschlossen, der nun nach und nach umgesetzt wird. Alle Schulen stehen in der Entwicklung an unterschiedlichen Punkten. Aus der Sicht des Philologenverbandes Niedersachsen sind folgende Aspekte dringend zu fordern:
Hard- und Software bedarfsgerecht ausbauen
Im Bereich Hardware sind alle Schulen mit einem leistungsfähigen Internet/WLAN auszustatten, so dass es möglich ist, dass auch mehrere Klassen gleichzeitig das Internet nutzen, ohne dass die Ladedauer unzumutbar wird. Auch jetzt schon gut ausgestattete Schulen dürfen nicht hintangestellt werden. Für die Lehrkräfte muss eine Finanzierung von Dienst-Tablets u.Ä. vorgesehen werden, wenn die dienstliche Verwendung erwartet wird. Insoweit müssen Haftungs- und Datenschutzfragen,
Rahmenvorgaben für Nutzungsbedingungen geklärt werden. Im Zusammenhang mit der zu verwendendenSoftware muss die Finanzierung von digitalen Unterrichtsmaterialien und Programmen für die dienstliche Nutzung gesichert werden. Eine Nutzung von open-source-Lösungen ist anzustreben. Weiterhin sind Urheberrechtsbedingungen zu klären.
Dauerhafte Unterstützung durch Fortbildungen und Administration erforderlich
Zur nachhaltigen Umsetzung des DigitalPaktes sind dringend Unterstützungssysteme einzuführen oder auszubauen, die bisher vernachlässigt wurden. Dazu gehören bedarfsgerechte Fort- und Ausbildungen (Konzepte für unterschiedliche Niveaus von Vorkenntnissen, ganztägige SchiLF, Nutzung der Ressourcen/Personalien an den Schulen bei gleichzeitiger zeitlicher Entlastung der Durchführenden auch in der Planungsphase). Weiterhin sollten gelungene Beispiele für Medienbildungskonzepte veröffentlicht werden. Wichtig ist auch die Bereitstellung von personellen
Ressourcen für die Erstellung, Evaluation und Weiterentwicklung der Medienbildung an jeder Schule (pro 1000 Schülerinnen und Schüler 12 Anrechnungsstunden). Das Problem der Administration muss
endlich durch ausgebildete Personen gelöst werden, die zu gleichen oder ähnlichen Bedingungen wie Schulassistenten arbeiten (regelmäßige, bei größeren Systemen ständige Anwesenheit an der Schule).
Rechtliche Fragen sicher klären
Für alle Lehrkräfte ist die Einhaltung von datenschutz- und personalratsrechtlichen Fragen von maßgeblicher Bedeutung. Im Niedersächsischen Personalvertretungsgesetz ist die umfassende Mitbestimmung des Personalrats – und damit die Einbeziehung des Kollegiums – bei Einführung
neuer Medien (Veränderung der Arbeitsbedingungen), insbesondere auch der Ausschluss von Überwachungsmöglichkeiten (Arbeitszeiten am Rechner, elektronische Schließanlagen etc.), festgeschrieben. Die Schul-Datenschutzbeauftragten mit ihren immer umfangreicheren Aufgaben müssen gestärkt werden (Anrechnungsstunden, klare Aufgabenbeschreibung). Ziel muss eine klare, realistische und umsetzbare Anwendung der Bestimmungen der DSGVO auf den schulischen Bereich sein. Nicht zuletzt ist für alle Beteiligten die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze: z.B. Recht auf Nicht-Erreichbarkeit zu gewährleisten.
Der Philologenverband fordert über die obengenannten Punkte hinaus von Bund und Ländern eine Anschlussfinanzierung, ein DigitalPakt 2.0, um eine Nachhaltigkeit der Entwicklung zu gewährleisten.