Dieser Berechtigungsschein legitimiert bis zum 28.03.2021 einmal pro Woche eine kostenfreie Testung in Form eines Schnelltests (POC) in einer von der KV Niedersachsen gelisteten Vertragsarztpraxen auf persönlichen Wunsch (anlassunabhängig) in Anspruch zu nehmen. Eine Verpflichtung zur Teilnahme an der Testung besteht nicht. Die Tests können auch einzeln in Anspruch genommen werden.Mit der Aushändigung dieses Berechtigungsscheines besteht die Möglichkeit, sich bei einer Ärztin bzw. einem Arzt in Niedersachsen einmal pro Woche mit einem Schnelltest (POC) auf das Corona-Virus (SARS-CoV-2) testen zu lassen. Eine fortlaufend aktualisierte Liste von niedersächsischen Ärztinnen und Ärzten, die die Abstriche kostenlos vornehmen, finden Sie auf der Website der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) (Schul-Login ist erforderlich) unter: https://www.rlsb.de/themen/aktuell-coronavirus/corona-test Die Abrechnung durch die niedersächsischen Ärztinnen und Ärzten erfolgt ausschließlich über die |