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Arbeitszeiterhöhung: Mitglieder klagen im Rechtsschutz des Philologenverbandes

by p520121

Am 4. Juni 2014 hat die Landesregierung die neue Arbeitszeitverordnung mit der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung der Gymnasiallehrer und der Reduzierung der Altersermäßigung in Kraft gesetzt. Damit ist der Zeitpunkt gekommen, mit allen rechtlichen Mitteln gegen diesen Akt der Willkür vorzugehen. Gut gerüstet durch das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Battis, das zu dem Ergebnis kommt, dass die neue Arbeitszeitverordnung in mehreren Punkten rechts- und verfassungswidrig ist, treffen wir jetzt die konkreten Vorbereitungen für die entsprechenden Klagen im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens.

Hierüber informiert das allen Schulen zugegangene Plakat. Alle Mitglieder des Philologenverbandes in den Schulen haben außerdem in diesen Tagen einen Schnellbrief erhalten, der sie über das genaue Verfahren der Klageerhebung informiert: denn die Klagen können nicht vom Verband selbst erhoben werden, sondern nur von betroffenen Lehrkräften und Schulleitern, natürlich im Rechtsschutz des Philologenverbandes. Prof. Dr. Battis wird die Klagen vor Gericht vertreten und notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht gehen - deutliches Zeichen dafür, dass er für die Klagen sehr gute Erfolgsaussichten sieht.

Weitere Informationen erhalten Sie in dem Schnellbrief, der allen Mitgliedern des Philologenverbandes an den Schulen jetzt zugegangen ist.

Lehrkräfte und Schulleiter, die sich im Rahmen des Normenkontrollverfahrens in unserem Rechtsschutz als Kläger zur Verfügung stellen möchten, teilen uns dies bitte auf diesem Vordruck schnellstmöglich mit – per Post, Mail oder Fax an unsere Geschäftsstelle. Für weitere erforderliche Informationen und Absprachen werden wir dann mit den möglichen Klägern Kontakt aufnehmen. Ihre Angaben behandeln wir absolut vertraulich.

Bei allen Fragen im Rahmen der Einzelberatung und für andere Fragen, die in Zusammenhang mit unserem weiteren Vorgehen stehen, wenden Sie sich bitte an unsere Geschäftsführerin und Justitiarin, Rechtsanwältin Marta Kuras. Wir werden Sie auch auf der Homepage fortlaufend informieren.


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