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Altersermäßigung jetzt – Nicht am Sankt-Nimmerleins-Tag!

by hermelingmeier

von Ann-Christin Malorny und Horst Audritz

Kaum ein Thema beschäftigt die Kolleginnen und Kollegen in den Schulen so sehr wie das Thema „Altersermäßigung“. Denn das ist unmittelbarer Ausdruck der Wertschätzung der Lehrkräfte durch die

Landesregierung und Ausdruck für den politischen Gestaltungswillen. Wir fragen: Erkennt der Kultusminister die besonderen Belastungen der Lehrkräfte an, will er im Zeichen des Lehrermangels möglichst viele Lehrkräfte in der Schule halten und Frühpensionierungen entgegenwirken und hält er sich an politische Versprechen und Koalitionsvereinbarungen?

Dazu erklärt der Philologenverband Niedersachsen unmissverständlich: Es ist endlich Zeit zu handeln. Eine bessere Altersermäßigung muss kommen, und zwar jetzt. Andere Bundesländer sind hier schon weiter und haben eine sehr viel großzügigere Altersermäßigung, ein nicht unbedeutender Standortvorteil.

 

Aussetzen einer Neuregelung ist Wort- und Vertrauensbruch

Wir erinnern uns: Bis 1999 gab es in Niedersachsen eine Altersermäßigung von einer Stunde ab dem 55. Lebensjahr und von zwei Stunden ab dem 60. Lebensjahr. 1999 reduzierte die rot-grüne Landesregierung

die Altersermäßigung befristet auf eine Stunde ab 60 als Kompensation für die Einführung einer günstigen Altersteilzeitregelung. Nach deren Auslaufen sollte ab dem 1.8.2014 wieder die alte Regelung in Kraft treten. Darauf warten wir noch heute. Eindeutig ein Wort- und Vertrauensbruch.

 

Dienstfähigkeit der Lehrkräfte ist zu sichern

Dabei ist in allen bisherigen Arbeitszeituntersuchungen bestätigt worden, dass alle Lehrkräfte und im  Besonderen die älteren Kolleginnen und Kollegen, bei denen die Durchschnittsarbeitszeiten zunehmen, stärker entlastet werden müssen. Wegweisend sei das vom Philologenverband Niedersachsen

erstrittene Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg genannt, das den Dienstherrn ausdrücklich an seine Fürsorgepflicht mahnt. Und seit 2018 liegt auch der vom Kultusministerium anerkannte Bericht des

Expertengremiums zur Arbeitszeitanalyse vor, der trotz aller Schwierigkeiten, die Unterrichtsversorgung

zu sichern, schnelle Maßnahmen einfordert, ggfls. in einem Stufenplan. Die Gesundheit von Lehrkräften

sei in höherem Maße durch psychische Erschöpfungssymptome und Burnout-Werte gefährdet als bei anderen Beschäftigtengruppen. Vorzeitige Dienstunfähigkeit von Lehrkräften ist höher als in anderen Bereichen des öffentlichen Dienstes.

 

Runde Tische, aber keine konkreten Ergebnisse

Getan hat sich bisher wenig, im Bereich der Altersermäßigung nichts. Runde Tische haben getagt, konkrete Ergebnisse gibt es nicht, allenfalls recht vage Ankündigungen. Wenn man Große Koalitionen mit Stillstand verbindet, dann trifft das hier voll zu. Schon die Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und CDU legt sich nicht fest: „Wir streben die Erarbeitung einer neuen Arbeitszeitverordnung für Lehrkräfte an. Dabei soll berücksichtigt werden, dass Lehrkräfte über 55 Jahre eine zusätzliche Entlastung erhalten.“ Nicht viel mehr enthält der „Stufenplan des Kultusministeriums zur Änderung der Arbeitszeitverordnung Schule“,  veröffentlicht als Antwort auf eine Kleine Anfrage der FDP am 3.12.2019:

6. Stufe: § 8 Nds. ArbZVO-Schule, Anhebung der Altersermäßigung für alle Lehrkräfte:

ab 60 Jahren um 1,0 Stunden, ab 62 Jahren um 1,5 Stunden.

7. Stufe: § 8 Nds. ArbZVO-Schule, weitere Anhebung der Altersermäßigung für alle Lehrkräfte:

ab 58 Jahren um 0,5 Stunden, ab 60 Jahren um 1,0 Stunden, ab 62 Jahren um 1,5 Stunden.

In diesem Sieben-Stufen-Plan ist die Altersermäßigung das Schlusslicht. Das Ministerium erwähnt nicht, wann diese Stufen erfüllt werden sollen. Soviel aber ist klar: Es kommt nicht alles auf einmal, sondern die

Stufen werden nacheinander umgesetzt. Bei einer Legislaturperiode von noch gut zwei Jahren ist bereits jetzt vorprogrammiert, dass die letzten Stufen bis zur Wahl wohl nicht erfüllt werden.

 

Forderungen des Philologenverbandes Niedersachsen

Solches Zuwarten können und wollen wir nicht hinnehmen. Entschlossene und zeitnahe Entscheidungen sind jetzt gefordert. Der Philologenverband hat klare Vorstellungen. Wir fordern eine Altersermäßigung

in drei Schritten, die mit dem kommenden Schuljahr in Kraft tritt:

ab vollendetem 55. Lebensjahr eine Stunde,

ab vollendetem 60. Lebensjahr zwei Stunden,

ab vollendetem 63. Lebensjahr drei Stunden.

Die Altersermäßigung darf nicht der Kompensation anderer Kosten zum Opfer fallen!

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