Home Berufspolitik Abordnungen: Kultusminister regelt endlich Art des Einsatzes an Grundschulen

Abordnungen: Kultusminister regelt endlich Art des Einsatzes an Grundschulen

by p520121

Nicht Betreuungsangebote und Aufsichten, sondern Erteilung von fachlichem Unterricht
In einem Schreiben an Kultusminister Tonne haben wir vor zwei Wochen nochmals gegen die erheblichen Abordnungen von Gymnasien an andere Schulformen, insbesondere auch an Grundschulen, protestiert und auf die unzumutbaren Belastungen für die Lehrkräfte und die Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung hingewiesen, die Kürzungen des Pflichtunterrichts einschließlich des Förderunterrichts und Ganztagsangebots an vielen Gymnasien unvermeidbar machen.

In einem weiteren Gespräch vor einer Woche haben wir dem Minister auch und insbesondere noch einmal eindringlich den Unmut in den Kollegien dargestellt, wenn eine abgeordnete Lehrkraft an der Grundschule als zweite Lehrkraft oder für Aufsichten oder Betreuungen am Nachmittag oder im Kindergarten eingesetzt wird, während am Gymnasium der Pflichtunterricht gekürzt wird oder ausfällt. Hier waren wir jetzt erfolgreich: Der Minister hat die Landesschulbehörde endlich angewiesen, dies zu unterbinden.

Wir konnten erreichen:

  • die Gymnasiallehrer sollen grundsätzlich nur für die “reine Unterrichtserteilung” an Grundschulen eingesetzt werden
  • der Einsatz soll  nur in den Klassenstufen 3 und 4 erfolgen
  • er soll möglichst nicht fachfremd erfolgen
  • Gymnasiallehrer sollen nicht für Betreuungsangebote in den Randstunden eingesetzt werden

Wenn Sie abgeordnet sind, achten Sie also darauf, dass Sie entsprechend eingesetzt sind – wenn nicht, wenden Sie sich an Ihren Schulleiter, der dann die erforderlichen Gespräche ggf. auch mit der Landesschulbehörde führen muss.

Insgesamt haben wir jetzt unsere Informationen zu Rechtsgrundlagen und Modalitäten der Abordnungen noch einmal aktualisiert. Bitte denken Sie auch daran:

  • Nehmen Sie keine Tätigkeit an einer anderen Schule auf ohne eine schriftliche Abordnungsverfügung – zu Ihrer eigenen Absicherung!
  • Konferenzen und andere außerunterrichtliche Aufgaben dürfen Sie insgesamt nicht mehr belasten, als wenn Sie nur an einer Schule tätig wären.
  • Wenn Sie aufgrund der Erreichbarkeit der anderen Schulen für Fahrten Ihren privaten PKW nutzen wollen, lassen Sie sich unbedingt vor Dienstantritt von Ihrem Schulleiter das “erhebliche dienstliche Interesse” bescheinigen – sonst zahlen Sie bei Fahrtkosten und bei eventuellen Unfällen auch noch drauf.

Wir sind weiter in intensiven Gesprächen, damit der Unsinn der Abordnungen wenigstens zum neuen Schuljahr beendet wird. Insofern sind auch Abordnungen über 1,5 Jahre, bis zum Sommer 2019, wie sie derzeit in vielen Fällen vorgenommen werden sollen, völlig indiskutabel und werden von uns grundsätzlich und mit Nachdruck abgelehnt. Auch hierzu hat es bereits Gespräche mit dem Kultusminister gegeben, und es gibt erste Anzeichen, dass es auch hier zu den erforderlichen Korrekturen kommt.

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