by hermelingmeier

WIR SICHERN IHRE RECHTE! RECHTEWAHRUNG 2026

 Wie jedes Jahr zum Jahresende informieren wir Sie über die aktuellen Verfahren zur niedersächsischen Beamtenbesoldung und empfehlen bei Bedarf das Einlegen von Widersprüchen bzw. das Stellen von Anträgen.

Vorab ausdrücklich folgende Hinweise:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir auch denjenigen dringend empfehlen erneut handschriftlich unterzeichneten Widerspruch gegen ihre Alimentation einzulegen, die bereits in den vergangenen Jahren Widerspruch eingelegt haben. Die Widersprüche oder Anträge müssen spätestens bis zum 31.12.2026 (Eingangsdatum!) beim NLBV eingehen. Bitte nutzen Sie dafür nicht die Dienstpost!

Amtsangemessene Alimentation und Anpassung des Familienzuschlages ab dem 3. Kind

 Die Musterverfahren des dbb niedersachsen zur Unteralimentierung nach Streichung des Weihnachts- und Urlaubsgeldes laufen seit dem Jahr 2005. Zum aktuellen

Verfahrensstand weisen wir darauf hin, dass weiterhin keine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe vorliegt. Das Land Niedersachsen hat im September 2022 ein Gesetz zur amtsangemessenen Alimentation verabschiedet, welches nach Bewertung des dbb niedersachsen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen zur amtsangemessenen Alimentation nach wie vor nicht ausreichend erfüllt. Auch durch das verabschiedete Niedersächsische Gesetz über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2024 und 2025 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften ändert sich die Einschätzung unserer Spitzenorganisation nicht.

Aktuell lag der Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung der Besoldung und der Versorgungsbezüge in den Jahren 2025 bis 2028 sowie zur Änderung besoldungs- und

versorgungsrechtlicher Vorschriften vor. Unabhängig vom weiteren Gesetzgebungsverfahren erscheinen wie vorgesehenen Änderungen weiterhin für nicht ausreichend, um eine amtsangemessene Alimentation sicherzustellen.

Lesen Sie hierzu unser Interview mit dem 1. Landesvorsitzenden des dbb niedersachsen.

Aufgrund dieses Umstandes und den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur haushaltsnahen Geltendmachung von Alimentationsansprüchen, empfehlen wir auch im Jahr 2026 allen Beamtinnen und Beamten und Versorgungsempfängerinnen und -empfängern, ihre Ansprüche bei ihren Dienstherren geltend zu machen, sofern diese bisher nicht ausdrücklich auf die haushaltsnahe Geltendmachung und die Einrede der Verjährung verzichtet haben.

Die Musterwidersprüche finden Sie im Mitgliederlogin. Wir sichern Ihre Rechte!

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