Immer neue Aufgaben, fehlende Ressourcen – Landesregierung muss Überlastung beenden und Verantwortung übernehmen
Der Philologenverband Niedersachsen fordert nach der gestern veröffentlichten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts einen sofortigen Stopp zusätzlicher Aufgaben ohne gesicherte personelle und zeitliche Ausstattung. „Das Land hat sich vor Gericht gegen einen finanziellen Ausgleich durchgesetzt. Die Überlastung an den Schulen hat es damit nicht beseitigt. Wer dieses Urteil als Einladung zum Weitermachen versteht, darf sich nicht wundern, wenn sich die Bildungsmisere in Niedersachsen drastisch zuspitzt “, erklärt der Vorsitzende des Philologenverbandes Niedersachsen, Dr. Christoph Rabbow.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Ausgleichsanspruch eines niedersächsischen Grundschulleiters wegen geltend gemachter Zuvielarbeit abgelehnt. Entscheidend war nach der Gerichtsmitteilung, dass die zusätzlichen Arbeitsstunden nicht auf einer entsprechenden Heranziehung durch den Dienstherrn beruhten. Zugleich verweist das Gericht darauf, Überlastung anzuzeigen und Aufgaben gegebenenfalls zurückzustellen.
„Wir stellen deshalb heute symbolisch eine Überlastungsanzeige für alle betroffenen Kolleginnen und Kollegen“, erklärt der PHVN-Vorsitzende. „Die Landesregierung muss endlich die Gesamtbelastung sehen, die sie mit immer neuen Vorgaben erzeugt. Unsere Botschaft ist eindeutig: Die Belastungsgrenze ist erreicht. Das Maß ist voll. Wer weitere Aufgaben verlangt, muss zusätzliche Ressourcen bereitstellen oder bestehende Aufgaben streichen!“
Aus Sicht des PHVN verschärfe die Entscheidung ein grundlegendes Problem. Schulleitungen und Lehrkräfte tragen Verantwortung für Unterricht, Prüfungen, Förderung und einen funktionierenden Schulbetrieb. Sie können die Folgen fehlender Ressourcen täglich unmittelbar sehen. „Dieses Verantwortungsbewusstsein, das Lehrkräfte für ein funktionierendes Schulsystem zeigen, darf der Dienstherr nicht als kostenlose Personalreserve kalkulieren. Wer Missstände durch persönlichen Einsatz auffängt, darf am Ende nicht allein auf der Belastung sitzen bleiben,“ stellt Rabbow klar. Die juristische Entscheidung im vorliegenden Fall entbinde das Land Niedersachsen nicht von seiner Verantwortung als Dienstherr. „Dass ein finanzieller Ausgleichsanspruch im konkreten Fall scheitert, bedeutet nicht, dass die Arbeitskraft von Lehrkräften unbegrenzt verfügbar ist. Die Pflicht, die Gesundheit der Beschäftigten zu schützen und Überlastung entgegenzuwirken, besteht zu jedem Zeitpunkt,“ so Rabbow.
„Überlastungsanzeigen dürfen nicht weiter folgenlos in Personal- oder Verwaltungsakten verschwinden. Sie müssen zum Anlass genommen werden, Aufgaben, Arbeitsorganisation und Ausstattung zu überprüfen und erforderliche Schutzmaßnahmen zu treffen. Wer Überlastung angezeigt bekommt, muss handeln.“ Der bloße Verweis auf Eigenverantwortung schaffe weder Personal noch zusätzliche Arbeitszeit. Auch das Delegieren innerhalb eines überlasteten Kollegiums beseitige den Personalmangel nicht. „Wer Arbeit von einer überlasteten Schulleitung auf ein überlastetes Kollegium verschiebt, hat keine einzige Minute gewonnen. Schulen brauchen mehr Leitungszeit, mehr Unterstützung durch Verwaltungs- und IT-Fachkräfte und einen radikalen Abbau überflüssiger Berichtspflichten,“ konkretisiert Rabbow.
Wie dicht neue und damit auch oft zusätzliche Vorgaben aufeinanderfolgen, zeigen die letzten fünf neuen beziehungsweise überarbeiteten Erlasse: Ganztagserlasse, der Erlass zur Beruflichen Orientierung, die Grundsatzerlasse für die Schuljahrgänge 5 bis 10 des Gymnasiums, der KGS, der Haupt- und Realschulen, der Oberschulen, diverse Kerncurricula und der neue Gewaltpräventionserlass und nicht zuletzt die Tablet-Einführung. Sie stehen beispielhaft für die Veränderungen, die Schulen verarbeiten und in ihren Alltag übersetzen müssen. Gleichzeitig laufen aktuell noch mindestens drei weitere wichtige Anhörungsverfahren: zum Partizipationserlass mit Demokratiebildung und Bildung für nachhaltige Entwicklung, zum Erlass „Berufsbild Lehrkraft“ sowie zum Regelungspaket für die Reform der gymnasialen Oberstufe. Dessen Verordnungen und ergänzende Bestimmungen betreffen erneut zentrale Abläufe schulischer Arbeit.
„Die Tinte unter dem einen Erlass ist kaum trocken, da liegt das nächste Regelungspaket auf dem Tisch. Jede Änderung muss gelesen, beraten, organisatorisch vorbereitet und umgesetzt werden. Diese Arbeit erledigt sich weder zwischen zwei Unterrichtsstunden noch durch ministerielle Pressemitteilungen“, kritisiert Rabbow. „Das Kultusministerium muss endlich die Gesamtbelastung verantworten, die es mit seinen Einzelvorhaben erzeugt. Auch ein pädagogisch sinnvolles Ziel schafft keine zusätzlichen Stunden im Arbeitstag. Wer immer neue Vorgaben in die Schulen schickt, muss Personal und Zeit mitschicken. Andernfalls muss er seine Vorhaben streichen oder verschieben. Es wird endlich Zeit für die von uns schon lange geforderte Deimplementierung.“
Hannover, 18. September 2026