dbb niedersachsen kritisiert angekündigtes Drei-Säulen-Modell der Landesregierung – Zimbehl: „Kosmetische Korrekturen lösen kein strukturelles Problem“
Der dbb niedersachsen übt deutliche Kritik an den heute von Finanzminister Gerald Heere vorgestellten Plänen zur zukünftigen Alimentation der niedersächsischen Beamtinnen und Beamten.
Sollten die bislang bekannten Eckpunkte – die Einbeziehung des Familienzuschlags der Stufe 1 in die Grundgehaltstabellen, die Anhebung der Sonderzahlung auf 1.200 Euro für die Besoldungsgruppen ab A 9 sowie eine zusätzliche Erhöhung der Grundgehälter um lediglich 0,5 Prozent – unverändert umgesetzt werden, reichen diese Maßnahmen aus Sicht des dbb bei Weitem nicht aus, um die bestehenden strukturellen Probleme der niedersächsischen Besoldung zu lösen.
„Wer glaubt, mit 0,5 Prozent mehr Grundgehalt, einer einseitigen Umverteilung beim Familienzuschlag und einer höheren Sonderzahlung für einen Teil der Beamtenschaft das niedersächsische Alimentationsproblem lösen zu können, verkennt die Dimension des Problems“, erklärt der 1. Landesvorsitzende des dbb niedersachsen, Alexander Zimbehl. „Wir brauchen keine kosmetischen Korrekturen, sondern eine strukturelle und dauerhaft tragfähige Lösung.“
Aus Sicht des dbb zeigt sich die Schwäche des vorgesehenen Modells bereits bei der Betrachtung seiner drei Säulen. Die Einbeziehung des Familienzuschlags der Stufe 1 in die Grundgehaltstabellen führt im Wesentlichen nur für diejenigen Beamtinnen und Beamten zu einer tatsächlichen finanziellen Verbesserung, die diesen Zuschlag bislang nicht erhalten. Für die bisherigen Empfänger wird dagegen vorhandenes Besoldungsvolumen im Wesentlichen lediglich verlagert.
Auch die Erhöhung der jährlichen Sonderzahlung auf 1.200 Euro löst das Problem nicht. Von ihr profitieren lediglich die Besoldungsgruppen ab A 9, während die darunterliegenden Besoldungsgruppen keine zusätzliche Verbesserung erfahren. Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bleiben bei dieser Maßnahme zudem vollständig außen vor.
Besonders kritisch bewertet der dbb niedersachsen deshalb die geplante zusätzliche Anhebung der Grundgehälter um lediglich 0,5 Prozent.
„Unsere Berechnungen zeigen, dass selbst nach Umsetzung der bislang bekannten Maßnahmen sieben von zwölf A-Besoldungsgruppen die von uns errechnete Mindestbesoldung unterschreiten. Vor diesem Hintergrund ist eine zusätzliche Tabellensteigerung von 0,5 Prozent nicht im Ansatz geeignet, das Problem zu lösen“, so Zimbehl.
„Das Finanzministerium und die Landesregierung haben offenbar die Tragweite der höchstrichterlichen Entscheidungen noch immer nicht verstanden. Mit den jetzt vorgesehenen Maßnahmen setzt das Land Niedersachsen seinen verfassungsrechtlich höchst problematischen Kurs weiter fort und lässt nicht erkennen, dass die Dimension des Problems tatsächlich erfasst wurde“, so Zimbehl weiter. „Die vorgesehenen Maßnahmen werden den Anforderungen aus der Leitentscheidung des Bundesverfassungsgerichts nicht einmal ansatzweise gerecht. Wir hätten von der Landesregierung Antworten erwartet, die der Dimension dieser Entscheidung endlich Rechnung tragen.“
Niedersachsen darf bei der Besoldung nicht zum Schlusslicht werden
Besonders problematisch ist aus Sicht des dbb niedersachsen der Blick über die Landesgrenzen. Andere Bundesländer haben auf die veränderten verfassungsrechtlichen Anforderungen bereits mit erheblichen strukturellen Anpassungen reagiert oder entsprechende Schritte angekündigt.
Schleswig-Holstein sieht neben deutlichen linearen Erhöhungen auch erhebliche Verbesserungen bei den Familienbestandteilen vor. In Brandenburg sind zur strukturellen Anpassung der Besoldung rückwirkend zum 1. Januar 2026 – abhängig von der jeweiligen Besoldungsgruppe – Erhöhungen im deutlich zweistelligen Bereich vorgesehen. Dort wurde ausdrücklich berücksichtigt, dass frühere Sockel-, Mindest- und Festbeträge zu unterschiedlichen Entwicklungen innerhalb des Besoldungsgefüges geführt haben.
Vor diesem Hintergrund warnt der dbb niedersachsen nicht nur vor verfassungsrechtlichen Risiken, sondern auch vor erheblichen Folgen für die Konkurrenzfähigkeit des Landes als Arbeitgeber.
„Während andere Bundesländer ihre Besoldungs- und Versorgungsstrukturen mit erheblichen und teilweise zweistelligen Anpassungen auf die neue verfassungsrechtliche Lage ausrichten, wird Niedersachsen mit den bislang bekannten Plänen den bundesweiten Anschluss verlieren“, warnt Zimbehl. „Wir konkurrieren längst bundesweit um gut ausgebildete Fachkräfte. Wenn Beschäftigte und Nachwuchskräfte feststellen, dass ihre Arbeit wenige Kilometer hinter der Landesgrenze erheblich besser honoriert wird, wird Niedersachsen diesen Wettbewerb nicht gewinnen können.“
Die Entwicklung der niedersächsischen Besoldung wird nach Einschätzung von Zimbehl den Personal- und Fachkräftemangel weiter verschärfen – mit unmittelbaren Folgen für die öffentliche Daseinsvorsorge. „Jedem muss klar sein, dass die Landesregierung mit diesem Kurs die ohnehin angespannte Personalsituation in Schulen, Polizei, Finanzverwaltung und allgemeiner Verwaltung sehenden Auges weiter verschärft“, so Zimbehl. „Wer gleichzeitig glaubt, dass sich unter diesen Bedingungen ausreichend junge Menschen für einen Berufsweg im öffentlichen Dienst Niedersachsens entscheiden werden, wird sich sehr bald mit der Realität auseinandersetzen müssen.“
Tarifübertragung ersetzt keine Lösung der Alimentationsfrage
Der dbb niedersachsen begrüßt grundsätzlich die bereits vor einem halben Jahr vereinbarte weitere Übertragung des Tarifergebnisses auf die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger. Eine solche Übertragung darf nach Auffassung des dbb jedoch nicht mit der notwendigen strukturellen Neuordnung der Alimentation vermischt werden.
„Die Übertragung eines Tarifergebnisses und die Herstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation sind zwei unterschiedliche Aufgaben. Die Landesregierung darf das eine nicht als Lösung für das andere verkaufen“, betont Zimbehl.
Der dbb niedersachsen erwartet deshalb, dass die Landesregierung ihre bisherigen Planungen im weiteren Gesetzgebungsverfahren grundlegend nachbessert. Erforderlich ist aus Sicht des dbb insbesondere eine deutlich stärkere tabellenwirksame Anhebung der Grundgehälter, die das gesamte Besoldungsgefüge in den Blick nimmt, die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen wahrt und auch die Versorgung angemessen berücksichtigt.
„Niedersachsen braucht eine Besoldung, die verfassungsgemäß ist, die Leistung und Verantwortung seiner Beamtinnen und Beamten anerkennt und im bundesweiten Wettbewerb bestehen kann. Mit dem bislang bekannten Drei-Säulen-Modell wird keines dieser Ziele erreicht. Die Landesregierung muss deutlich nachbessern.“