Zugleich waren die niedersächsischen Schulleitungen von der Landesschulbehörde aufgefordert worden, „Garantieerklärungen“ abzugeben, dass sich auf den von der jeweiligen Schule genutzten Rechnern und Speichersystemen keine digitalen Kopien von urheberrechtlich geschützten Werken befinden.
Der Philologenverband Niedersachsen hatte schon unmittelbar nach Bekanntwerden dieser Maßnahmen dagegen protestiert und Kultusminister Althusmann in einem Schreiben aufgefordert, die entsprechende Anordnung der Schulbehörde umgehend zurückzunehmen und diese unsinnige Aktion sofort abzubrechen. Zugleich hatte der Philologenverband darauf hingewiesen, dass es allein schon aus technischen Gründen unmöglich sei, derartige verbindliche Garantien für alle Rechner einer Schule abzugeben.
„Wir hoffen, dass nun ein gangbarer Weg gefunden wird, der sowohl die Urheberrechte angemessen berücksichtigt als auch einen modernen, mediengestützten Unterricht möglich macht, ohne die Lehrerinnen und Lehrer deswegen in Generalverdacht zunehmen oder gar zu kriminalisieren“, erklärte der Vorsitzende des Philologenverbandes, Horst Audritz.
Hannover, 08. Mai 2012