Home Berufspolitik BAG: Bezahlung von tarifbeschäftigten Gymnasiallehrkräften an Gesamtschulen und Quereinsteigern kann rechtswidrig sein

BAG: Bezahlung von tarifbeschäftigten Gymnasiallehrkräften an Gesamtschulen und Quereinsteigern kann rechtswidrig sein

by Marta Kuras-Lupp

Das Bundesarbeitsgericht (BAG, Urteil vom 16.07.2020, Az. 6 AZR 321/19) hat über die Eingruppierung von tarifbeschäftigten Gymnasiallehrkräften entschieden. Leider liegt der Volltext der Entscheidung noch nicht vor, es ist bislang lediglich der Tenor bekannt. Allerdings dürfte die Entscheidung der Vorinstanz, des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen, auch inhaltlich in der Begründung Eingang gefunden haben – die Veröffentlichung der Gründe bleibt jedoch zunächst noch abzuwarten.

Das BAG hat in seiner Entscheidung entschieden, dass tarifbeschäftigte Lehrkräfte in Niedersachsen zum Teil zu niedrig eingruppiert worden sind. Sofern die fachlichen Voraussetzungen bei der betroffenen Lehrkraft zum Unterricht an Gymnasien vorhanden sind und sie auch entsprechend tätig wird, so ist die Lehrkraft auch wie andere Tarif-Gymnasiallehrkräfte nach EG 13 TV-L zu bezahlen. Dies betrifft insbesondere Lehrkräfte an Gesamtschulen, aber auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger an Gymnasien, die – zumindest anteilig – gymnasial unterrichten. Diese betroffenen Gruppen sind bislang zumeist deutlich unter EG 13 TV-L eingruppiert (je nach bisherigem Einsatz) – das BAG hat nunmehr festgestellt, dass diese nach EG 13 TV-L eingruppiert werden müssen.

Betroffene sollten nunmehr zeitnah aufgrund der tariflichen Ausschlussfrist die Höhergruppierung geltend machen. Dieses Schreiben, gerichtet über den Dienstweg an die jeweilige Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde, ist nicht formulargebunden – es sollte einfach die Höhergruppierung unter Bezugnahme auf das o.g. Urteil beantragt werden.

Sobald der Volltext der Entscheidung veröffentlicht wurde, werden wir noch weitergehend dazu informieren. Bei Fragen zum Sachverhalt gibt die Geschäftsstelle des Philologenverbandes gerne Auskunft.

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