sich jederzeit gut und gezielt informieren können. Die Vorschriften dieses Erlasses umfassen vor allem die Aufgaben und Ziele des Unterrichts in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der IGS, die Stundentafel, die Organisation von Lernprozessen sowie Vorgaben zur Differenzierung und Förderung, zur Leistungsbewertung und zu Lernkontrollen und Zeugnissen.
Zusätzlich dazu können auch schulindividuelle Gestaltungsmöglichkeiten genutzt werden, wie sie bisher in dem Erlass „Übertragung erweiterter Entscheidungsspielräume an Eigenverantwortliche Schulen“ enthalten waren – sie sind jetzt als Nr. 11 in den neuen Grundsatzerlass aufgenommen worden. Die Rechtsbestimmungen, die die Schulen in Teilen eigenverantwortlich im Rahmen der erweiterten Entscheidungsspielräume regeln können, sind an den einzelnen Punkten des Grundsatzerlasses mit einem Sternchen gekennzeichnet.
Unsere Mitglieder an den Integrierten Gesamtschulen haben diese Broschüre im Oktober auf dem Postweg erhalten. Sie kann bei Bedarf auch über unsere Geschäftsstelle angefordert werden.
Broschüre “Die Arbeit in den Schuljahrgängen 5 bis 10 der Integrierten Gesamtschule (IGS)