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Land muss Lehrern Unterrichtsmittel bereitstellen

by p520121

Dass das Land Lehrern für die sachgerechte Durchführung ihres Unterrichts die unbedingt erforderlichen Lehr- und Unterrichtsmittel zur Verfügung stellen muss, ist jetzt durch die Rechtsprechung bestätigt worden. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass das Land keine Erstattung für gekaufte Unterrichtsmittel vornimmt, sondern dass der Lehrer vorab seinen Anspruch auf Bereitstellung der erforderlichen Unterrichtsmittel geltend machen muss. Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der Juni-Ausgabe von Gymnasium aktuell  und hier auf der Homepage. Wir haben vor allem auch für Sie zusammengestellt, wie Sie Ihren Anspruch geltend machen sollten. Dafür steht ein Musterantrag zur Verfügung.

Hier erhalten Sie die erforderlichen Infos zum Anklicken:

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