Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit Schulen auch weiterhin Daten verarbeiten dürfen?
In dieser Fortbildungsveranstaltung, die im ersten Schritt für Schulleitungen, Funktionsträger/ Koordinatoren, z.B. Stundenplaner, Oberstufenkoordinatoren konzipiert ist, werden daher folgende Themen behandelt:
• Grundsätze der Datenverarbeitung
• Anforderungen an die Homepage
• Datenschutzerklärung der Betroffenen
• Verarbeitungsverzeichnis
• Rolle des Datenschutzbeauftragten
• Sicherheit der Verarbeitung (TOM)
• Nutzung privater Endgeräte
• Sicherheit bei E-Mails, WhatsApp
• Datenübermittlung an andere
Dabei werden konkreten Situationen des Schulalltags (in Bezug auf Schüler, Eltern und Kollegen) behandelt, die schon vor der EU-DSGVO problematisch waren, nun aber verboten sind. Darüber hinaus findet ein Exkurs zum Urheberrecht statt, das in einigen Punkten (z.B. beim Recht am eigenen Bild) Berührungspunkte mit dem Datenschutz aufweist.