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Amtsangemessene Alimentation – Urteil des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg

by hermelingmeier

Der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden (Az. 1 GR 24/22), dass eine im Land Baden-Württemberg bestehende Regelung zur Gewährung eines nur anteiligen Kinderzuschlags bei Teilzeitbeschäftigung beider Elternteile gegen das Gleichheitsgebot verstößt, wenn beide Elternteile im öffentlichen Dienst beschäftigt sind, aber zusammen nicht die Arbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreichen.

Diese Entscheidung betrifft zwar grundsätzlich unmittelbar nur Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg. Eine gleichlautende gesetzliche Regelung gibt es jedoch auch in Niedersachsen. Bis zu einer abschließenden Klärung auch für die niedersächsischen Beamtinnen und Beamten empfehlen wir diesen daher, auch unter diesem Gesichtspunkt einen jährlich zu wiederholenden Widerspruch zur Wahrung ihrer Ansprüche gegen die ihnen gewährte Besoldung einzulegen. Ein entsprechendes Muster finden Sie im internen Bereich unserer Homepage: Antrag auf ungekürzten Kinderzuschlag im Familienzuschlag

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