Noch immer dreht sich an den Schulen das Abordnungskarussell. Wir haben daher noch einmal alle Informationen über die Rechtsgrundlagen und die Modalitäten übersichtlich zusammengestellt und insbesondere auch um die Fragen der Erstattung der Fahrtkosten und der Begriffsbestimmung der Dienstreise ergänzt.
Hier noch einmal unsere Empfehlungen: Nehmen Sie Ihre Tätigkeit an der anderen Schule erst auf, wenn Ihnen die Abordnungsverfügung schriftlich vorliegt! Bei Benutzung des PKW: Lassen Sie sich von Ihrer Schulleitung die Fahrten als in “erheblichem dienstlichem Interesse” liegend bestätigen – die entsprechende Genehmigung, die problemlos ausgestellt werden sollte, bedeutet für Sie eine höhere Fahrtkostenpauschale und eine deutlich bessere finanzielle Absicherung bei Schadensfällen, wie Sie Punkt 11 und 12 der Übersicht entnehmen können.