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Teilzeitregelungen sollen bestehen bleiben

Das Kultusministerium hatte die Landesschulbehörde angewiesen, Anträge von Lehrkräften auf Teilzeitbeschäftigung gemäß § 80a NBG („Teilzeit auf Antrag“) vorerst „auf Eis“ zu legen, um ggf. die Unterrichtsversorgung in den nächsten zwei kritischen Jahren sicherstellen zu können.

Unsere kurzfristig anberaumten Gespräche mit Kultusministerin Heister-Neumann und Staatssekretär Uhlig haben jetzt ergeben:

■ Teilzeit nach § 87a NBG wird grundsätzlich nicht angetastet.
■ Bei Teilzeit nach § 80a NBG setzt das MK auf Freiwilligkeit.


Hätten es die früheren Landesregierungen – trotz vielfacher Mahnungen unsererseits – nicht versäumt, bedarfsorientierte personalwirtschaftliche Maßnahmen vorzunehmen, dann käme es, insbesondere an den Gymnasien, jetzt nicht zu einer so angespannten Unterrichtssituation. Die damaligen Versäumnisse wirken sich heute aber umso mehr aus, als es immer schwieriger wird, Bewerber auch für ausgeschriebene Planstellen zu finden.

Der Philologenverband Niedersachsen fordert:

■ keine Zwangsmaßnahmen zur Sicherung der Unterrichtsversorgung
■ endlich eine bedarfsgerechte Personalpolitik für unsere Schulen, auch durch
Schaffung neuer Planstellen
■ sofortige bessere Arbeits- und Einkommensbedingungen, auch als Anreiz zur
Gewinnung neuer Lehrkräfte
■ Ausschöpfung weiterer personeller Möglichkeiten, ebenfalls nur auf freiwilliger Basis

Mehr Unterrichtsstunden sind nicht zum Nulltarif zu haben. Ideenreichtum und pointierter Mitteleinsatz sind gefragt, und derzeitige beamten- und besoldungsrechtliche Hindernisse müssen im Rahmen eines Notprogramms ggf. aufgehoben werden.

Inzwischen ist den Schulen ein Schreiben zugegangen, in dem die Ministerin für freiwillige Anhebung der Unterrichtsverpflichtung wirbt. Die Bereitschaft der Lehrkräfte zu diesen und anderen Maßnahmen wird jedoch nur dann gegeben sein, wenn die Landesregierung verbindlich erklärt, dass jegliche Erhöhung der Arbeitszeit zu keinem Zeitpunkt in Frage kommt.
 

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