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Neues NBG: Vorzeitige Berufung auf Lebenszeit nicht mehr möglich |
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Philologenverband gewährt Mitgliedern Rechtsschutz Mit dem neuen Niedersächsischen Beamtengesetz (NBG), das seit 1. April in Kraft ist, ist die bisherige Möglichkeit entfallen, bei guten und herausragenden Examensnoten vor Ablauf einer Dreijahresfrist in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen zu werden.
Das Dienstleistungszentrum des DBB hat auf unsere Bitte hin dazu eine gutachterliche Stellung-nahme abgegeben. Vorsorglich hatten wir Mitgliedern bei Anfrage empfohlen, einen Antrag auf Rechtsschutz zu stellen, zumal es Fälle gibt, in denen die Lehrkräfte schon anhospitiert worden waren und das Verfahren zur Verbeamtung eingeleitet worden (Gruppe 1) oder denen sogar schon die Urkunde ausgehändigt worden war (Gruppe 2).
Das Gutachten, das jetzt vorliegt, erläutert die Rechtslage und empfiehlt - zumindest - den bei-den genannten Personengruppen (1 und 2), Rechtsschutz zu beantragen.
Wir empfehlen daher allen betroffenen Mitgliedern, sich im Rechtsschutz des Philologenverban-des/DBB vertreten zu lassen und sich zu diesem Zweck umgehend und unmittelbar an die Geschäftsstelle des Philologenverbandes Niedersachsen (
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) zu wenden.
Das Rechtsgutachten finden unsere Mitglieder auf der ihnen vorbehalten Seite unter „Vorlagen“, wenn sie sich mit ihren Kennungen eingeloggt haben.
Selbstverständlich stehen wir auch zur telefonischen Auskunft unter 0511 – 364750 zur Verfügung. |