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Mitgliedschaft

Mitgliedschaft im Philologenverband Niedersachsen

Nach § 4 der Satzung des Philologenverbandes Niedersachsen können Mitglieder werden:

  1. Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für das höhere Lehramt oder Lehrkräfte mit einer andern Lehramtsbefähigung, sofern sie am Gymnasium tätig sind oder waren;
  2. Studienreferendarinnen und Studienreferendare sowie Studierende, die das höhere Lehramt anstreben;
  3. Lehrkräfte, die in anderen Schulformen bzw. in anderen Bildungseinrichtungen tätig sind oder waren;
  4. andere Personen, die sich für ein leistungsfähiges Gymnasium einsetzen und die die bildungspolitischen und schulpolitischen sowie berufspolitischen Vorstellungen und Ziele des Philologenverbandes Niedersachsen unterstützen und fördern wollen.

Wie werde ich Mitglied im Philologenverband?

Wollen Sie dem Philologenverband Niedersachsen beitreten, wenden Sie sich bitte an die Vertrauensperson des Philologenverbandes an Ihrer Schule oder an Ihrem Studienseminar. Sie können sich aber auch direkt mit unserer Geschäftsstelle in Verbindung setzen oder eine Beitrittserklärung hier als PDF (49 kb) herunterladen und uns zusenden. 

Seit dem Beschluss der Vertreterversammlung, im Dezember 2000, werden die Mitgliedsbeiträge dynamisch der Besoldungsentwicklung angepasst.

Monatlicher Beitrag (ab 1.4.2010) in €

(Beiträge für Angestellte in Klammern)

Besoldungsgruppe 23,5 Std.
IGS 24,5
(100%)
18,5 bis 23 Std.
IGS 19-24
(80%)
Altersteilzeit 12 Std.
IGS 12,5
12 bis 18 Std.
IGS 12,5-18,5
(60%)
Altersteilzeit 9,5 - 11,5 Std.
IGS 10-12
unter 12 Std.
IGS unter 12,5
(50%)
Altersteilzeit unter 9,5 Std.
IGS unter 10
A 10 (TV-L E 10)10,12 (8,60)8,10 (6,88)6,07 (5,16)5,11 (5,11)
A 11 (TV-L E 11)11,30 (9,60)9,04 (7,68)6,78 (5,76)5,65 (5,11)
A 12 (TV-L E 12)12,48 (10,61)9,98 (8,49)7,49 (6,36)6,24 (5,30)
A 13 (TV-L E 13)14,13 (12,01)11,31 (9,61)8,48 (7,21)7,07 (6,01)
A 14 (TV-L E 14)15,38 (13,08)12,31 (10,46)9,23 (7,85)7,69 (6,54)
A 15 (TV-L E 15)17,38 (14,78)13,91 (11,82) 10,43 (8,87)8,69 (7,39)
A 16 (TV-L E 15 ü)19,38 (16,47)15,50 (13,18)11,63 (9,88)9,69 (8,24)
Mitglieder im Ruhestand7,16
Der Ehepartner mit dem geringeren Beitrag 50% Ermäßigung
Mindestbeitrag 5,11
Referendare und beurlaubte Mitglieder 2,05
Studenten und arbeitslose Mitglieder 0,51
Hinterbliebene
   2,56
     

 

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