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Powerpoint-Präsentationen zum Abitur 2010 und 2011 |
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In Ergänzung seiner Powerpoint-Präsentation zur gymnasialen Oberstufe hat der Philologenverband Niedersachsen jetzt auch Powerpoint-Präsentationen zur Abiturprüfung 2010 und 2011 erstellt. um ebenfalls hiermit seine Mitglieder zu informieren und ihnen ihre Arbeit zu erleichtern. Dabei möchten wir insbesondere darauf hinweisen, dass für den Erwerb von Abschlüssen in den alten Sprachen für die Schüler mit Abitur nach 12 Jahren andere Bestimmungen gelten als für die Schüler mit Abitur nach 13 Jahren. Dies muss vor allem beim Abitur 2011 beachtet werden, wenn beide Schülergruppen zwar gleichzeitig ihr Abitur ablegen, beim Erwerb von Abschlüssen in Latein z.B. für sie aber unterschiedliche Rechtsvorschriften gelten. Mitglieder finden diese Präsentation in dem ihnen vorbehaltenen Bereich unter Vorlagen. Melden Sie sich dafür unter Eingabe Ihres Namens und Ihrer Mitgliedsnummer an. |
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Powerpoint-Präsentation zur gymnasialen Oberstufe |
Der Philologenverband Niedersachsen möchte seinen Mitgliedern zur Erleichterung ihrer umfangreichen Informationsarbeit zur gymnasialen Oberstufe diese Powerpoint-Präsentation zur Verfügung stellen. Wir haben sie nach der vorliegenden Rechtsvorschriften der Oberstufenverordnung und der ergänzenden Bestimmungen vom 17.02.05 in der Fassung vom 13.06.08 erstellt, erstmals für ein Abitur nach 12 Jahren. Dabei kann die einzelne Schule in der Präsentation nach schulspezifischen Gegebenheiten Änderungen vornehmen (z.B. andere Fremdsprachen, Streichung nicht vorhandener Fächer oder Schwerpunkte, Herausnahme von Darstellungen etc). Möglicherweise müssen auch optische Korrekturen angebracht werden, wenn Sie eine andere Powerpoint-Version oder eine andere Bildauflösung haben – wir haben 1024 x 768. Mitglieder finden diese Präsentation in dem ihnen vorbehaltenen Bereich unter Vorlagen. Melden Sie sich dafür unter Eingabe Ihres Namens und Ihrer Mitgliedsnummer an.
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Informationen zu den Wahlen des Schulvorstandes an einer Schule |
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In den meisten Schulen liegt derzeit die Neuwahl der Lehrervertreterinnen und Lehrervertreter in den Schulvorstand an. Im Folgenden finden Sie das Muster für eine Wahlordnung, Hinweise zu Aufgaben des Schulvorstandes nach §38a, Absätze (3) und (4), NSchG sowie Antworten auf uns in diesem Zusammenhang häufig gestellte Fragen. Wahlordnung als pdf-Datei 38 kb |
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Neues zum häuslichen Arbeitszimmer |
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In der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung war ein Artikel abgedruckt, der sich mit einem Beschluss des Niedersächsischen Finanzgericht zur steuerlichen Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers eines Lehrerehepaares befasst. Gern bringen wir Ihnen diesen Artikel zur Kenntnis. |
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Anhörung im Landtag zur Schulgesetznovelle |
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Am 25. und 26. Mai 2009 fand im Landtag eine Anhörung von Organisationen und Verbänden zu beabsichtigten Veränderungen des niedersächsischen Schulgesetzes statt. Alle Fraktionen hatten dazu eigene Vorlagen zur Anhörung gestellt. Für den Philologenverband Niedersachsen gaben der Vorsitzende des Philologenverbandes Niedersachsen, Guillermo Spreckels, und Vorstandmitglied Horst Audritz eine Stellungnahme ab, wie sie nachfolgend wiedergegeben ist. Stellungnahme als pdf-Datei 27 kb |
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Neues NBG: Vorzeitige Berufung auf Lebenszeit nicht mehr möglich |
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Philologenverband gewährt Mitgliedern Rechtsschutz Mit dem neuen Niedersächsischen Beamtengesetz (NBG), das seit 1. April in Kraft ist, ist die bisherige Möglichkeit entfallen, bei guten und herausragenden Examensnoten vor Ablauf einer Dreijahresfrist in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen zu werden. |
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Teilzeitregelungen sollen bestehen bleiben |
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Das Kultusministerium hatte die Landesschulbehörde angewiesen, Anträge von Lehrkräften auf Teilzeitbeschäftigung gemäß § 80a NBG („Teilzeit auf Antrag“) vorerst „auf Eis“ zu legen, um ggf. die Unterrichtsversorgung in den nächsten zwei kritischen Jahren sicherstellen zu können. |
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Musterbrief Widerspruch gegen Besoldung/Versorgung für 2008 und folgende Jahre |
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Musterklagen - Musterwiderspruch Wie in den Vorjahren raten wir allen Mitgliedern (siehe auch auf unserer Homepage unter Musterbriefe: Widerspruch gegen Besoldung 2006) , zur Sicherung Ihrer Ansprüche Einspruch gegen die Höhe Ihrer Besoldung/Versorgung einzulegen, damit Sie - für den Fall, dass die Musterprozesse, die der dbb auch für unserer Mitglieder führt, für uns erfolgreich verlaufen. Eingefügt erhalten Sie einen Musterwiderspruch zum Einlegen eines Widerspruchs gegen die Höhe der Besoldung/Versorgung. Dieser Widerspruch ist an die jeweilige Besoldungsstelle zu richten. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Einlegen eines Widerspruchs aktuell nur dann zur Wahrung der Rechte erforderlich ist, wenn nicht schon in den Vorjahren entsprechend Widerspruch eingelegt wurde. Den Musterbrief , Widerspruch gegen Besoldung ab 2008, können Sie hier als .DOC (24kb) herunterladen |
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